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Allgemeine Geschäftsbedingungen UlrichC.DE
Stand Januar 2014 - Version 1.1
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert.
1.3. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.4. Es gilt jeweils die bei Vertragschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage UlrichC.DE.
1.5. Der Auftraggeber erklärt, dass er vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und, dass er mit deren Inhalt einverstanden ist.
1.6. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden.
1.7. Der Auftragnehmer (im Folgenden UlrichC.DE) behält sich seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von UlrichC.DE Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht an UlrichC.DE erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Auftraggebers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen UlrichC.DE zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
1.8. Teillieferungen oder Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
2. Angebote, Vertragsabschluss
2.1. Angebote oder Bestellungen des Auftraggebers nimmt UlrichC.DE durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des Kaufgegenstandes oder durch Erbringung der Leistung an.
2.2. Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Firmeninformationsmaterial , Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführten Informationen über die Leistungen und Produkte von UlrichC.DE sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich und schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt so kann UlrichC.DE jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.
3.2. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Lager zuzüglich der bei der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.
3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Auftraggeber zu veranlassen. Wird UlrichC.DE gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Auftraggeber zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß zu vergüten.
3.4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt / der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig.
3.5. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn UlrichC.DE über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
3.6. Bei Zahlungsverzug sind dadurch entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten von UlrichC.DE diesem zu ersetzen.
3.7. Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber UlrichC.DE in Verzug, ist der UlrichC.DE unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und / oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen ohne, dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch UlrichC.DE liegt durch diese Handlungen nur vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.
3.8. Hat UlrichC.DE die Inbetriebnahme übernommen und ist nicht etwas Anderes vereinbart, so trägt der Auftraggeber neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
3.9. Zahlungen sind frei Zahlstelle von UlrichC.DE zu leisten.
3.10. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Bonitätsprüfung
4.1. Der Auftraggeber erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an eine Wirtschaftsauskunftei zur Einholung einer Bonitätsprüfung übermittelt werden dürfen.
5. Aufrechnungsverbot
5.1 Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
6.1. Sämtliche Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum von UlrichC.DE und zwar auch dann, wenn die zu liefernden oder herzustellenden Gegenstände weiterveräußert, verändert, be- oder verarbeitet oder vermengt werden.
6.2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von UlrichC.DE darf der Leistungs-oder Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von UlrichC.DE hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.
6.3. UlrichC.DE steht zur Sicherung seiner Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften das Recht zu, die Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten.
7. Fristen für Lieferungen; Verzug
7.1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen durch UlrichC.DE setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen und zur Integration bestimmten Komponenten, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn UlrichC.DE die Verzögerung zu vertreten hat.
7.2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse z. B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen verlängern sich die Fristen angemessen.
7.3. Kommt UlrichC.DE in Verzug, kann der Auftraggeber - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
7.4. Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der
Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in
Nr. 7.3. genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter
Lieferung, auch nach Ablauf einer UlrichC.DE etwa gesetzten Frist zur
Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung
der Lieferung von UlrichC.DE zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von UlrichC.DE innerhalb einer
angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom
Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
7.5. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens insgesamt 5 %, berechnet werden.
8. Gefahrübergang und Versand
8.1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald UlrichC.DE den Kaufgegenstand zur Abholung im Werk oder Lager bereithält und zwar unabhängig, ob die Sachen von UlrichC.DE an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
8.2. Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
8.3. UlrichC.DE ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit UlrichC.DE vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
8.4. Erfüllungsort ist das Werk von UlrichC.DE.
8.5 Wenn der Versand oder die Zustellung vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Auftraggeber aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
9. Endmontage und Inbetriebnahme
Die Endmontage und Inbetriebnahme ist vom Auftraggeber selbst auszuführen. Sollte
UlrichC.DE diese übernommen haben, gelten, sofern nichts Anderes vertraglich
vereinbart wurde, folgende Bestimmungen:
9.1. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) alle branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach-
und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge.
b) die zur Endmontage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände
und
-stoffe, wie z. B. Akkumulatoren, Hebezeuge und andere Vorrichtungen,
Brennstoffe und Schmiermittel.
c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse,
Heizung und Beleuchtung.
d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen,
Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und
verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und
Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen;
im Übrigen hat der Auftraggeber zum Schutz des Besitzes, von UlrichC.DE und des
Montagepersonals an der Verwendungsstelle die Maßnahme zu treffen, die er zum
Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die in Folge besonderer Umstände der
Montagestelle erforderlich sind.
9.2. Vor Beginn der Inbetriebnahme oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an dem Bestimmungsort oder der Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, dass die Inbetriebnahme oder Endmontage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
9.3. Verzögern sich die Endmontage oder Inbetriebnahme durch nicht von UlrichC.DE zu vertretenden Umstände, so hat der Auftraggeber in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzliche erforderliche Reisen von UlrichC.DE oder des Montagepersonals zu tragen.
9.4. Der Auftraggeber hat wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit von UlrichC.DE oder des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Endmontage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
9.5. Verlangt UlrichC.DE nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung, gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase, in Gebrauch genommen worden ist.
9.6. Eine Prüf-, Warn- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich allfälliger vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht nicht und ist eine diesbezügliche Haftung von UlrichC.DE ausgeschlossen.
9.7. Der Auftrag wird unabhängig allenfalls erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen, welche der Auftraggeber einzuholen hat, erteilt.
10. Annahme der Leistung
Der Auftraggeber darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
11. Gewährleistung
Für Sachmängel haftet UlrichC.DE wie folgt:
11.1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von UlrichC.DE unentgeltlich
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der
Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel
aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
11.2. Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von UlrichC.DE und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
11.3. Der Auftraggeber hat Sachmängel gegenüber UlrichC.DE unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Auftraggebers in einem Umfang zurückgehalten werden, die einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Auftraggeber kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist UlrichC.DE berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.
11.4. Zunächst ist UlrichC.DE Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
11.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gemäß Art. 13 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
11.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
11.7. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers oder des vereinbarten Lieferorts verbracht worden ist.
11.8. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen UlrichC.DE gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmens) bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Auftraggebers gegen UlrichC.DE gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend.
11.9. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. 14 (sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem Art. 11 geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen UlrichC.DE und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
12.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist UlrichC.DE verpflichtet, die Lieferung lediglich
im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten
Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der
Verletzung von Schutzrechten durch von UlrichC.DE erbrachte, vertragsgemäß
genutzte Lieferungen gegen den Auftraggeber berechtigten Ansprüche erhebt,
haftet UlrichC.DE gegenüber dem Auftraggeber innerhalb der in
Art. 11 Nr. 11.2. bestimmten Frist wie folgt:
a) UlrichC.DE wird nach seiner Wahl und auf seine
Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken,
sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen.
Ist dies UlrichC.DE nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Auftraggeber
die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b) Die Pflicht von UlrichC.DE zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach
Art. 14.
c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von UlrichC.DE bestehen nur, soweit
der Auftraggeber UlrichC.DE über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche
unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und UlrichC.DE
alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt
der Auftraggeber die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder
sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf
hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer
Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
12.2. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Auftraggeber UlrichC.DE schad- und klaglos.
12.3. Ansprüche des Auftraggebers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine von UlrichC.DE nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht von UlrichC.DE gelieferten Produkten eingesetzt wird.
12.4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die Nr. 12.1. a) geregelten Ansprüche des Auftraggebers im Übrigen die Bestimmungen des Art. 11 Nr. 11.4., 11.5. und 11.9. entsprechend.
12.5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. 11 entsprechend.
12.6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. 12 geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen UlrichC.DE und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
13. Unmöglichkeit / Vertragsanpassung
13.1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass UlrichC.DE die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
13.2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. 7 Nr.7.2. die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von UlrichC.DE erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht UlrichC.DE das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Auftraggeber eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
13.3. Ist eine Lieferung / Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht möglich oder hält ein Auftraggeber eine ihm obliegende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber UlrichC.DE nicht ein, ist UlrichC.DE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber UlrichC.DE sämtliche dadurch entstehende Nachteile und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
13.4. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Änderung der Leistungsausführung, bedarf dies der beiderseitigen schriftlichen Zustimmung.
13.5. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraumes, stellt dies eine Vertragsänderung dar und bedarf somit der beiderseitigen schriftlichen Zustimmung. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und Mehrkosten entstehen, die der Auftraggeber zu tragen hat.
14. Sonstige Schadensersatzansprüche
14.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder des Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14.2. Soweit dem Auftraggeber nach diesem Art. 14 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. 11 Nr. 11.2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
15. Software
15.1. Gehören zum Leistungs- / Kaufgegenstand auch Softwarebauteile oder Computerprogramme, räumt UlrichC.DE dem Auftraggeber hinsichtlich dieser unter Einhaltung der vertraglichen Bedingungen und Unterlagen (z. B. Bedienungsanleitung, etc.) ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten ein.
15.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von UlrichC.DE ist der Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den ausdrücklich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für den Source-Code. Der Auftraggeber darf jedoch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie erstellen.
15.3.Eine Gewährleistung hinsichtlich der Software besteht nur für die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern die Software gemäß den Installationserfordernissen eingesetzt wird und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht. UlrichC.DE leistet keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Das Auftreten von Fehlern kann nicht ausgeschlossen werden.
15.4. Die Auswahl und Spezifikation der von UlrichC.DE angebotenen Software erfolgt durch den Auftraggeber, welcher dafür zu sorgen hat, dass diese mit den technischen Gegebenheiten vor Ort kompatibel sind. Der Auftraggeber ist für die Benutzung der Software und die damit erzielten Resultate verantwortlich.
15.5. Für individuell herzustellende Software ergeben sich die Leistungsmerkmale, speziellen Funktionen, Hard- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und die Bedienung ausschließlich aus dem zwischen den Vertragsteilen schriftlich zu vereinbarenden Pflichtenheft. Die für die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen hat der Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen UlrichC.DE und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, das für den Sitz von UlrichC.DE örtlich zuständige Gericht. UlrichC.DE ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
16.2. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Auftraggeber UlrichC.DE umgehend schriftlich bekannt zu geben.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder die Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung diejenige wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten Zweck am Nächsten kommt. Gleiches gilt, sollte der Vertrag eine von den Parteien nicht gewollte Regelungslücke aufweisen.